Kommunalinvestitionen; Beantragung einer Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur


Beschreibung

Zweck

Das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur dient der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen einschließlich Förderschulen.

Gegenstand

Gefördert werden Investitionen in Schulgebäude:

Zu den Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt war finanzschwache Gemeinden, Landkreise und Bezirke.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgte als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte.


Voraussetzungen

Voraussetzung war eine Aufnahme in das Förderprogramm im 1. Halbjahr 2018. Dazu war der Antragstellung ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, dessen Bewerbungsfrist am 27. April 2018 endete.


Verfahrensablauf

Die Antragsverfahren sind abgeschlossen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Fristen

Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 vollständig abgenommen werden. Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsstelle spätestens bis 30. Juni 2026 vorzulegen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

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Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

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Fax

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