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Ferkelbetäubung; Beantragung der Anerkennung des Sachkundelehrgangs und der theoretischen Prüfung


Beschreibung

Die betäubungslose Ferkelkastration ist seit 1. Januar 2021 verboten.

Neben der Ebermast und der Immunkastration stellt die chirurgische Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran eine der möglichen Alternativen dar.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung benötigen Anbieter von entsprechenden Lehrgängen zum Erwerb der theoretischen Grundlagen eine behördliche Anerkennung des Lehrgangs mit der theoretischen Prüfung durch die zuständige Behörde.

Die Regierung von Oberfranken ist seit 01.07.2020 für die Anerkennung der theoretischen Sachkundelehrgänge und die zugehörige, theoretische Prüfung in ganz Bayern zuständig.


Voraussetzungen

Die Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.

Inhalt der Lehrgänge ist der Erwerb der theoretischen Grundlagen und Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Zielgruppe bzw. Teilnehmer der Lehrgänge sind Schweinehalter oder Mitarbeiter in schweinehaltenden Betrieben, die den Sachkundenachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration erlangen wollen.


Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich mit dem Antragsformular (siehe unter "Formulare") und den erforderlichen Unterlagen gestellt werden.

Fristen

4 - 6 Wochen bei vollständigen Antragsunterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Schulungskonzept

    • Zeitlicher Ablauf der Schulung
    • Schulungsunterlagen unter Berücksichtigung der Themenkomplexe nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (Präsentationen, Handouts, Merkblätter usw)
    • Durchführung der Demonstration nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

  • Prüfungskonzept

    • Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung inklusive Antwortmöglichkeiten bei Multiple Choice / Single Choice – Fragen
    • Gegebenenfalls Gewichtung der Fragen der schriftlichen Prüfung
    • Fragenkatalog mündlicher Fragen inklusive Erwartungshorizont
    • Gewichtung zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung
    • Kriterien für das Bestehen / nicht Bestehen der Prüfung


Formulare


Kosten

Anerkennung: 200,00 bis 2000,00 EUR zuzüglich Auslagen

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Fakultatives Widerspruchsverfahren / verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de