Tierheim; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von

Gegenstand

Die Unterbringung in bayerischen Tierheimen soll gefördert werden durch:

Weiterhin werden Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen mit Geräten und Materialien, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind (außer Verbrauchsmaterialien und Tierarzneimittel), gefördert, außerdem laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime in Bayern sowie Kastrationen von herrenlosen Hauskatzen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Träger von in Bayern gelegenen Tierheimen sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger eines Tierheims. Zuwendungsempfänger bei Vorhaben nach Nr. 2.4 sind ferner auf Dauer angelegte gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Sitz in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erforderlich sind.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Tag(en) und 12 Monat(en).

Die Art der Zuwendung ist abhängig vom Vorhaben:

Die Höhe ist abhängig vom Vorhaben:


Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Träger von in Bayern gelegenen Tierheimen sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger eines Tierheims.

Zuwendungsempfänger bei Vorhaben nach Nr. 2.4 sind ferner auf Dauer angelegte gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Sitz in Bayern.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung von Oberfranken einzureichen. 

Die Regierung von Oberfranken prüft die Fördervoraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes, holt ggf. erforderliche Stellungnahmen von Fachbehörden, insbesondere der zuständigen Veterinärbehörde, ein und entscheidet über den Antrag mit Zuwendungsbescheid.

Anträge können im gesamten laufenden Kalenderjahr gestellt werden.

Falls die Haushaltsmittel für das laufende Kalenderjahr ausgeschöpft sind, müssen danach gestellte Anträge abgelehnt werden. Diese können im darauffolgenden Jahr neu gestellt werden.

Pro Antragsteller kann für Bau- und Sanierungsvorhaben sowie für Vermittlungstätigkeiten nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr bewilligt werden.


Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de