Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Sachkundeprüfung


Beschreibung

Für folgende Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Bewachungsgewerbe) müssen Sie die bestandene Prüfung nachweisen:

Dazu wird die Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Sie müssen zuerst einen schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple-Choice), danach einen mündlichen Teil bestehen.

Nach Bestehen der Prüfung werden Sie in das sogenannte Bewacherregister aufgenommen.


Voraussetzungen

Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung erfüllen, allerdings sollten Sie sich inhaltlich gut vorbereiten. Dafür gibt es beispielsweise Vorbereitungskurse und Lernmaterialien privater Anbieter. Sie müssen auch gut Deutsch können, um die Prüfung bestehen zu können.


Verfahrensablauf

Für das Bestehen der Prüfung sollten Sie sich zunächst gut inhaltlich vorbereiten. Die nächsten Schritte sind:


Fristen


Bearbeitungsdauer

Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.


Kosten

Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Hausanschrift

Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg

Postanschrift


90331 Nürnberg

Telefon

+49 911 1335-1335

Fax

+49 911 1335-41335

E-Mail


Webseite

https://www.ihk-nuernberg.de