Verantwortliche für Veranstaltungstechnik; Beantragung eines Befähigungszeugnisses


Beschreibung

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben und Pflichten von "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann. Soweit dafür ein Befähigungszeugnis benötigt wird, kann dieses auf Antrag von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt werden.


Voraussetzungen

Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen.

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, die ein Befähigungszeugnis benötigen, sind


Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Online-Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden.

Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis und ein Passfoto beizufügen. Die IHK prüft den Antrag und stellt ggf. ein Befähigungszeugnis aus.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Hausanschrift

Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg

Postanschrift


90331 Nürnberg

Telefon

+49 911 1335-1335

Fax

+49 911 1335-41335

E-Mail


Webseite

https://www.ihk-nuernberg.de