Immobiliardarlehensvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis


Beschreibung

Sie müssen unter anderem nachweisen, dass Sie zuverlässig sind und die erforderliche Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.

Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.

Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position bei Ihnen hierfür beschäftigt sind, müssen Sie sicherstellen, dass diese Beschäftigten ebenfalls sachkundig und zuverlässig sind.

Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Darlehensnehmer erforderlich ist.

Zusätzlich zur Beantragung der Erlaubnis müssen Sie sich in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie in der Regel gleichzeitig mit dem Erlaubnisantrag stellen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler beantragen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen.

Spätestens mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen.


Fristen

Die Erlaubnis ist zeitlich unbefristet gültig.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung nimmt in der Regel einige Wochen in Anspruch, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern)


Kosten

Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Hausanschrift

Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Postanschrift

Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Telefon

+49 89 5116-0

Fax

+49 89 5116-1306

E-Mail


Webseite

https://www.ihk-muenchen.de