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Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift


Beschreibung

Zweitschriften von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer angefordert werden. Bei der Ausstellung einer Zweitschrift handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Eine Zweitschrift ist also kein zweites Original, sondern ersetzt dieses. Eine Zweitschrift kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört.
  • Fall 2: Ihr Name hat sich aufgrund Adoption geändert.
  • Fall 3: Ihr Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert.

Eine Zweitschrift wird hingegen nicht ausgestellt bei Namensänderung aufgrund von Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618 BGB. Inhaltlich ist eine Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird das aktuelle Zeugnis-/Bescheinigungs-/Nachweismuster verwendet und ein Zweitschriftenvermerk angebracht.

Weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden (z. B. Lehrzeitbestätigung für Rentenzwecke, Bestätigung für Studienzwecke, Beglaubigung)


Voraussetzungen

  • Sie haben die Abschlussprüfung Ihrer Ausbildung bestanden.

Verfahrensablauf

Die Zweitschrift (oder ggf. weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung) können Sie schriftlich bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Sie reichen den Antrag (ggf. zusammen mit den erforderlichen Nachweisen) ein. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle werden Ihnen die angeforderten Dokumente per Post zugestellt. Der Gebührenbescheid wird Ihnen ebenfalls per Post zugestellt.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie binnen weniger Tage die angeforderten Dokumente.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung wegen Adoption angefordert wird: Adoptionsnachweise
    • wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) angefordert wird: Nachweis der Namensänderung


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth)


Kosten

Die Gebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

Hausanschrift

Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon

+49 921 886-0

Fax

+49 921 886-9299

E-Mail


Webseite

http://www.bayreuth.ihk.de