Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit


Beschreibung

Es kommt vor, dass Mehrstaater ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder möchten, z. B. weil sie in die Armee oder den öffentlichen Dienst eines anderen Staates (dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen) eintreten oder dort ein politisches Amt übernehmen wollen. In diesem Falle besteht die Möglichkeit, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten.

Zum Nachweis des Verzichtes auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird eine Verzichtsurkunde ausgestellt.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Verzicht ist schriftlich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt) zu stellen.

Der Antrag kann bei vielen Behörden bereits online oder alternativ in Papierform gestellt werden.

Die Verzichtsurkunde wird nach Prüfung der Voraussetzungen und Versagungsgründe durch die zuständige Behörde ausgehändigt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Das Verfahren zum Verzicht ist gebührenfrei.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.


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Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

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