Ultraleichtfluggerät; Beantragung der Zulassung


Beschreibung

Das Luftsportgeräteverzeichnis speichert die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert. 

Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser mit einer Leermasse von über 120 Kilogramm, zum Beispiel:

Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:

Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:

Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr Ultraleichtflugsportgeräte erstmalig zulassen möchten, müssen Sie die Eintragung Ihrer Daten in das Luftportgeräteverzeichnis schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen: 


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Zulassung dauert ungefähr 5 Tage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten


Gebühr: 80 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Deutscher Aero Club e.V.

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38108 Braunschweig

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