Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan


Beschreibung

Bebauungspläne können von ihren Festsetzungen Ausnahmen zulassen. Eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans können Sie nur dann beantragen, wenn eine solche Ausnahme vorgesehen ist. Ihr Vorhaben ist jedoch auch bei Zulassung der Ausnahme an den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans zu messen, von denen keine Ausnahme möglich ist.

Üblicherweise wird eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Ausnahme.

Auch, wenn für Sie eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugelassen wird, sind Sie dennoch zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen verpflichtet.

Die Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausnahme kann also gegebenenfalls dennoch eine Ausnahme versagt werden.


Voraussetzungen

Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

 


Verfahrensablauf

Schriftliche Einreichung

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Ausnahme ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bamberg)


Kosten

Die Gebühren betragen 5 % des Werts des Nutzens, der durch die Ausnahme in Aussicht steht, mindestens aber 75 EUR.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.


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Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld

Hausanschrift

Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

Postanschrift

Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

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Webseite

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