Nationales Waffenregister; Beantragung einer Auskunft


Beschreibung

Im Nationalen Waffenregister werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Ziel ist es unter anderem, für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe schnell nachprüfen zu können,

Wenn Sie als natürliche Person eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Gespeicherte Daten können sein:

Ihren Antrag stellen Sie schriftlich, online oder persönlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA).


Voraussetzungen

Anträge auf Auskunft können stellen:


Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister können Sie schriftlich, online oder persönlich beantragen. Sie können den schriftlichen Antrag per Post oder persönlich vor Ort beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen.
Schriftliche Antragstellung:

Online-Antragstellung:

Persönliche Antragstellung:


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Kalenderwochen


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt

Hausanschrift

Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift


50728 Köln

Telefon

+49 221 758-0

Fax

+49 221 758-2823

E-Mail


Webseite

https://www.bva.bund.de