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Private Förderschulen; Beantragung von Personalkostenersatz


Beschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern privater Förderschulen Personalkostenersatz für privat angestelltes Lehrpersonal, weiteres pädagogisches Personal sowie privat angestellte Pflegekräfte und privates Verwaltungspersonal an privaten Förderschulen.

Die Träger privater Förderschulen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach Art. 33 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz bzw. nach Art. 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz erhalten.


Verfahrensablauf

Es muss für jede Person, die in den Personalkostenersatz aufgenommen werden soll, ein schriftlicher Antrag des Schulträgers bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirkes, in dem die private Förderschule ihren Standort hat, gestellt werden.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der zuständigen Regierung. Die Vergütungen für den Personalaufwand werden monatlich durch das Landesamt für Finanzen gewährt.


Fristen

Der Antrag für den Personalkostenersatz muss für jede Lehrkraft, heilpädagogische Unterrichtshilfe, Pflege- und Verwaltungskraft neu gestellt werden.

Änderungen im Beschäftigungsverhältnis sind der Regierung umgehend mitzuteilen


Erforderliche Unterlagen

  • Sofern das Personal keiner schulaufsichtlichen Genehmigung bedarf, sind dem Antrag auf Kostenersatz folgende Unterlagen beizufügen:

    • Lebenslauf
    • Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
    • erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
    • Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweis des Masernschutzes


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de