Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung


Beschreibung

Allgemein gilt: Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen können.

Feuerstätten im Freien mit geeignetem Brennmaterial (insbesondere naturbelassenem Holz) sind in der Regel erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:

Des Weiteren ist zu beachten:

Die Gemeinden können im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen und besondere Vorkehrungen verlangen. Auskunft hierüber kann die Gemeinde vor Ort erteilen.


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld)


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