Erholungsaufenthalt in Familienferienstätten; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Ein gemeinsamer Familienurlaub kann - neben der notwendigen gesundheitlichen Erholung - wesentlich dazu beitragen, das Familienklima zu verbessern. Die Beziehungen zwischen den Eltern, vor allem aber auch zwischen Eltern und Kindern kann gestärkt werden. So können wichtige und belastbare Grundlagen für den Familienalltag geschaffen werden. 

Mit der Zuwendung soll es Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen ermöglicht werden, einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen.

Gegenstand

Förderfähig sind Familienurlaube zur Erholung in Familienferienstätten.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Privatpersonen: Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern, und in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (z. B. bei Erkrankung der Eltern).

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Unterbringung in einer Familienferienstätte.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die staatlichen Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. 

Die Zuwendung kann pro Verpflegungstag je berücksichtigungsfähigem Kind und Erwachsenen bis zu 19,50 EUR und für ein nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindertes Kind bis zu 25,50 EUR betragen. 

Der Zuwendungsempfänger hat einen Anteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln zu erbringen.


Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger für Familienurlaube sind Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter und in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (z. B. bei Erkrankung der Eltern).

Eine Förderung für einen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte kann dann bewilligt werden, wenn 

  1. für einen alleinstehenden Elternteil (mit einem Kind): 31.000 EUR 
  2. für beide Eltern (mit einem Kind): 34.000 EUR 
  3. für jedes weitere Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um jeweils 4.800 EUR. 

oder Sie Leistungen nach dem SGB II oder XII und Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen. 


Verfahrensablauf

Sie können beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eine Förderung für einen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte online oder schriftlich beantragen: 

(Bitte beachten Sie, dass eine staatliche Förderung nur erfolgen kann, wenn der Förderantrag vor Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingeht. Eine Buchung darf zudem erst nach Bestätigung des ZBFS über den Eingang des Antrags erfolgen.)


Fristen

Die Antragsfrist beträgt 3 Woche(n). Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Antritt des Familienurlaubs gestellt werden. Eine staatliche Förderung kann nur erfolgen, wenn der Förderantrag vor Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingeht. Es werden nur Erholungsaufenthalte gefördert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt ist. Eine unverbindliche Reservierung bei der Familienferienstätte ist zulässig, eine Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung durch das ZBFS über den Eingang des Antrags erfolgen. Die Formulare "Bestätigung" und "Erklärung des Zuwendungsempfängers" und die Rechnung der Familienferienstätte müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende des bewilligten Reisezeitraumes eingereicht werden.


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Woch(en) bis zu 4 Woch(en) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

* Antragsverfahren: keine * Widerspruchsverfahren bei negativem Ausgang: Mindestgebühr zuzüglich Auslagen (Postzustellungsurkunde) zur Zeit 29,11 EUR * Rücknahmeverfahren: Mindestgebühr zuzüglich Auslagen (Postzustellungsurkunde) zur Zeit 19,11 EUR

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

(fakultatives) Widerspruchsverfahren. Bei negativem Ausgang fällt eine Mindestgebühr zuzüglich Auslagen (Postzustellungsurkunde) von zur Zeit 29,11 EUR an. Bei Rücknahmeverfahren: Mindestgebühr zuzüglich Auslagen (Postzustellungsurkunde) zur Zeit 19,11 EUR.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

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95445 Bayreuth

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