Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Zulassung oder Registrierung


Beschreibung

„Aquakultur“ ist die Haltung von Wassertieren zum menschlichen Verzehr, wobei die Tiere während der gesamten Aufzucht oder Haltung, einschließlich Ernte, Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person bleiben, mit Ausnahme der Ernte bzw. des Fangs wild lebender Wassertiere, die anschließend bis zur Schlachtung vorübergehend ohne Fütterung gehalten werden.

U.a. folgende Aquakulturbetriebe benötigen eine Zulassung vom zuständigen Veterinäramt:

Der Antrag auf Zulassung muss folgende Angaben enthalten:

Für alle weiteren Aquakulturbetriebe besteht grundsätzlich eine Registrierungspflicht.


Voraussetzungen

Sie müssen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) die Erteilung einer Betriebsnummer mit dem Betriebstyp „Fischhalter“ beantragen. Fischhalter, die bereits eine 12-stellige Nummer besitzen, weil sie zum Beispiel gleichzeitig auch Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes oder sonstiger Tierhalter sind, müssen sich ebenfalls beim AELF melden und sich ergänzend den Betriebstyp „Fischhalter“ zuweisen lassen. Erst nach der Zuweisung dieser Betriebsnummer kann der Antrag auf Zulassung bzw. Registrierung eingereicht werden.


Fristen

Die Zulassung bzw. Registrierung eines Aquakulturbetriebs hat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit zu erfolgen.


Rechtsgrundlagen


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de