Reisepass; Beantragung bei Wohnsitz im Ausland


Beschreibung

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.

Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.

Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Reisepass im Express-Bestellverfahren

Reisepass mit 48 Seiten

Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren

Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.

Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 70,00 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 106 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren bei Beantragung bei örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 37,50 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 73,5 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 140,00 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 176 EUR

Vorkasse: ja

Grundgebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 75,00 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 111 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6 EUR

Vorkasse: ja

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 75,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 EUR und 49,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 75 EUR

Vorkasse: ja

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 101,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 52,00 EUR und 49,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 101 EUR

Vorkasse: ja


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)

Webseite

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen