Rufnummernmissbrauch; Meldung


Beschreibung

Wenn eine Rufnummer rechtswidrig genutzt wird, kann die Bundesnetzagentur einschreiten und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Ein Missbrauch einer Rufnummer kann vorliegen, wenn

Eine nachgewiesene rechtswidrige Nutzung der Rufnummer kann je nach Ausmaß des Verstoßes geahndet werden durch:

Um den Rufnummernmissbrauch zu bekämpfen, sollten Sie der Bundesnetzagentur möglichst detaillierte Hinweise zu dem Sachverhalt des Rufnummernmissbrauches mitteilen. Vorhandene Unterlagen wie Einzelverbindungsnachweise oder Screenshots besuchter Internetseiten sind beizufügen.


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

Sie können ihre Beschwerde online oder durch ein PDF-Formblatt einreichen.

Wenn Sie Ihre Beschwerde online einreichen:

Wenn Sie die Beschwerde per Post, Fax oder E-Mail einreichen möchten:


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-8872

E-Mail


Webseite

http://www.bundesnetzagentur.de