Kino; Beantragung einer Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino


Beschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Kinos in ganz Deutschland, insbesondere auch außerhalb von Ballungsgebieten, mit bis zu EUR 315.000.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

Auch gefördert Aufgrund der aktuellen Pandemie werden aktuell Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, die zur angemessenen Reduzierung der Ansteckungsgefahr (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen des Kinos erforderlich sind   .

Keine Förderung bekommen Sie für:

Wenn Sie in die Zukunftsfähigkeit Ihres Kinos investieren wollen, dann können Sie eine Förderung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bekommen.

Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl Ihrer Kinosäle ab:

und

Förderungen von bis zu EUR 5.000 werden einmalig ausgezahlt.

Förderungen von mehr als EUR 5.000 werden je nach dem Fortschritt Ihrer Maßnahme und auf Anforderung in bis zu 4 Raten ausgezahlt.  

Spätestens zur Auszahlung der ersten Rate muss nachgewiesen werden, dass die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist.
Vor Auszahlung der letzten Rate muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis in Form von Rechnungen und Überweisungsbelegen. Die Verwendung der Mittel hat innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung der Förderung zu erfolgen.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Den Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino reichen Sie bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:

Sie müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

oder

oder

oder

oder

oder


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino online und schriftlich bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen:


Fristen

Hinweise:
Sie dürfen erst mit der Maßnahme beginnen, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.
In besonders begründeten Ausnahmefällen können die Fristen auf Antrag verlängert werden.


Bearbeitungsdauer

Hinweis:
Die Bearbeitungsdauer kann nur eingehalten werden, wenn der Antrag vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird.
 


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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10178 Berlin

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Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin

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Fax

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E-Mail


Webseite

https://www.ffa.de