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Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift


Beschreibung

Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung – bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt – bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.


Verfahrensablauf

Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.


Fristen

baldmöglichst

Formulare


Zuständige Stelle(n)

Staatliches Schulamt im Landkreis Bamberg

Hausanschrift

Theuerstadt 1
96050 Bamberg

Postanschrift

Theuerstadt 1
96050 Bamberg

Telefon

+49 951 29746-31

Fax

+49 951 29746-40

E-Mail


Webseite

http://www.schulamt-bamberg.de