Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Beschreibung
Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung – bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt – bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.
Verfahrensablauf
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
Fristen
baldmöglichstFormulare
- Mitteilung einer Adressenänderung (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis Bamberg)
- Mitteilung einer Adressenänderung (Empfänger: Schulen in Bayern)
- Mitteilung einer Adressenänderung (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht)
Zuständige Stelle(n)
Staatliches Schulamt im Landkreis Bamberg
Hausanschrift
Theuerstadt 196050 Bamberg
Postanschrift
Theuerstadt 196050 Bamberg

