Mietwagengenehmigung; Beantragung


Beschreibung

Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen und nicht gebündelter Bedarfsverkehr sind.

Damit ist nicht die Vermietung von Fahrzeugen an Selbstfahrer gemeint.

Sie dürfen den Wagen nur im Ganzen vermieten. Die Mieterin oder der Mieter (Fahrgast) bestimmt dabei den Zweck, das Ziel und den Ablauf der Fahrten.

Die Genehmigung können Sie für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie die Verlängerung beantragen.

Von Taxen unterscheiden sich Mietwagen folgendermaßen:

Gewerbliche Krankenfahrten oder Behindertenfahrten, bei denen eine fachgerechte Betreuung oder eine besondere Einrichtung eines Krankenkraftwagens nicht notwendig sind, unterliegen ebenfalls der Genehmigungspflicht nach dem PBefG.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Mietwagengenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot Ihrer zuständigen Stelle können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.

Die zuständige Stelle führt ein Anhörverfahren durch. In dessen Rahmen fordert sie Stellungnahmen von anderen Stellen an, unter anderem von

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie abschließend über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.


Fristen

Keine

Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.


Bearbeitungsdauer

Üblicherweise entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag.

Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle das rechtzeitig (innerhalb der ersten drei Monate) in einem schriftlichen Zwischenbescheid angekündigt hat.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Rahmengebühr für die Genehmigung: 50,00 - 500,00 EUR

Für Regelfälle liegt sie

Diese Beträge sind nicht bindend für die Genehmigungsbehörde.

Bei einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.

Weitere Kosten können Ihnen entstehen für Registerauskünfte und die Erstellung der sonstigen Nachweise.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Erhebung eines Widerspruchs bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.


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Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

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96052 Bamberg

Postanschrift


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Telefon

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Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de