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Immobilienverwaltung; Immobilienangebote und Immobiliengesuche des Freistaates Bayern


Beschreibung

Zu den Aufgaben der staatlichen Immobilienverwaltung gehören u. a. die Verwertung der für den Staat entbehrlichen Immobilien. Das Angebot reicht dabei von Einfamilienhäusern über gewerbliche Objekte bis hin zu unbebauten Grundstücken. Aus verfassungs- und haushaltsrechtlichen Gründen werden die angebotenen Grundstücke öffentlich ausgeschrieben (siehe Hinweise unter „Fristen“). Dies erfolgt neben der Veröffentlichung von Anzeigen in der Tagespresse auch im Internet (siehe "Weiterführende Links"). Dort sind auch folgende Informationen abrufbar:

  • Allgemeine Informationen über die Immobilienverwaltung des Freistaates Bayern
  • Informationen über die jeweilige Immobilie (z. B. Lage, Grundstücks- und ggf. Gebäudebeschreibung, Planungs- und Baurecht).

Daneben schaltet die staatliche Immobilienverwaltung auch Immobiliengesuche zur Deckung staatlichen Bedarfs.

Weitere Auskünfte zu den Objekten bzw. Immobiliengesuchen können beim zuständigen Ansprechpartner bei der Immobilien Freistaat Bayern eingeholt werden. Die Kontaktdaten finden Sie in der jeweiligen Objektbeschreibung.


Fristen

Die im Internetangebot der Immobilien Freistaat Bayern veröffentlichten Objektbeschreibungen sind Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Über dabei einzuhaltende Fristen gibt die jeweilige Objektbeschreibung Auskunft.


Kosten

    Mit einem Grunderwerb verbunden sind Notar- und Grundbuchkosten, ggf. Vermessungskosten sowie Grunderwerbsteuer. Weitere Verwaltungskosten, insbesondere für die Tätigkeit der Immobilienverwaltung, fallen i.d.R. nicht an.


    Rechtsgrundlagen


    Weiterführende Links


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    Zuständige Stelle(n)

    Immobilien Freistaat Bayern

    Hausanschrift

    Prinzregentenplatz 9
    81675 München

    Postanschrift

    Prinzregentenplatz 9
    81675 München

    Telefon

    +49 89 219028-00

    Fax

    +49 89 219028-49

    E-Mail


    Webseite

    http://www.immobilien.bayern.de