Berufe im Bäderbereich; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation


Beschreibung

Wenn Sie ihre Qualifikation für die Tätigkeit in öffentlichen Bäderbetrieben im Ausland erworben haben und auf Dauer verantwortliche Tätigkeiten übernehmen und in öffentlichen Bädern arbeiten möchten, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation beantragen.

Fachangestellte und Meister für Bäderbetriebe arbeiten in privaten oder öffentlichen Badeeinrichtungen: in Frei-, Hallen, See- und Strandbädern, in Kur- und Freizeitbädern.

Zu den Aufgaben gehören:

Für die qualifizierte Wahrnehmung von verantwortlichen Führungsaufgaben in den Bäderbetrieben ist die Fortbildung zur/zum "Geprüfte Meister/in für Bäderbetriebe" unbedingt erforderlich.

Dies gilt insbesondere auch für Nachwuchskräfte, die in Zukunft verantwortliche Aufgaben z. B. als Schichtleiter, stellvertretender Betriebsleiter oder Betriebsleiter übernehmen sollen. Meister haben die Berechtigung Fachangestellte für Bäderbetriebe auszubilden.


Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz stellen, sofern Sie

Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden.

Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet.

Hier müssen die Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, angezeigt werden.


Verfahrensablauf

Vor der schriftlichen Antragstellung bei der Bayerische Verwaltungsschule empfehlen wir ihnen vorab ein Beratungsgespräch.

Dadurch vermeiden Sie Fehler beim Antrag und Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Im Beratungsgespräch werden folgende Punkte geklärt:

Sie haben schon einige Dokumente in deutscher Sprache? Dann bringen Sie diese bitte mit. Im Beratungsgespräch erfahren Sie, ob Sie weitere Dokumente für Ihren Antrag übersetzen lassen müssen.

Der Antrag ist dann bei der Bayerischen Verwaltungsschule formlos schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen.

Über den Antrag entscheiden die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel ist das Anerkennungsverfahren in drei Monaten abgeschlossen. Fehlende Nachweise und Dokumente führen zu Verzögerungen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.

Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Details zum Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerische Verwaltungsschule

Hausanschrift

Ridlerstraße 75
80339 München

Postanschrift

Ridlerstraße 75
80339 München

Telefon

+49 89 54057-0

E-Mail


Webseite

https://www.bvs.de