Staatspolitische Bildungsveranstaltung; Beantragung der Anerkennung


Beschreibung

Über die Anerkennung als staatspolitische Bildungsveranstaltung im Sinn der Dienstbefreiungsvorschrift der Urlaubsverordnung entscheidet die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit auf Antrag des Trägers der Veranstaltung.

Die Anerkennung der Veranstaltung begründet keinen Anspruch auf Freistellung vom Dienst. Die Pflicht der oder des Dienstvorgesetzten zu prüfen, ob dienstliche Gründe der Dienstbefreiung entgegenstehen, bleibt unberührt.


Voraussetzungen

Es werden folgende Maßstäbe angelegt:


Formulare


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Hausanschrift

Englschalkinger Straße 12
81925 München

Postanschrift

Englschalkinger Straße 12
81925 München

Telefon

+49 89 9541154-00

Fax

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E-Mail


Webseite

http://www.blz.bayern.de