Visa-Warndatei; Beantragung einer Auskunft über eigene Organisation


Beschreibung

Die Visa-Warndatei (VWD) unterstützt Behörden bei der Visa-Erteilung. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen. Sie unterstützt Ausländerbehörden bei der Prüfung von Verpflichtungserklärungen.

Wenn Sie wissen möchten ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Visa-Warndatei speichert Informationen über eine Organisation, wenn Personen für diese gehandelt haben und

Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Organisationen speichert, gehören:

Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.


Voraussetzungen

Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:

Persönlicher Antrag:

Antrag per Post:


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

Wenn nichts gegen die Erteilung der Auskunft spricht: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang eine Antwort.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt

Hausanschrift

Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift


50728 Köln

Telefon

+49 221 758-0

Fax

+49 221 758-2823

E-Mail


Webseite

https://www.bva.bund.de