Visa-Warndatei; Beantragung einer Selbstauskunft


Beschreibung

Die Visa-Warndatei (VWD) soll den Missbrauch von Visa bei der Einreise nach Deutschland verhindern. Sie unterstützt vor allem die Behörden, die dafür zuständig sind, Visa zu erteilen. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen.

Wenn Sie wissen möchten, ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Sie speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt (BVA) Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Visa-Warndatei speichert Informationen über Personen (und Organisationen), wenn Sie

Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Personen speichert, gehören: 

Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.


Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für die Antragstellung.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:

Persönlicher Antrag:

Antrag per Post:

Wenn Ihre personenbezogenen Daten sowie der Identitätsnachweis beziehungsweise Nachweis der Organisation vorliegen, können Sie den Antrag auch formlos stellen:


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

•    Einspruch 

•    Widerspruch 

•    verwaltungsgerichtliche Klage

•    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt

Hausanschrift

Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift


50728 Köln

Telefon

+49 221 758-0

Fax

+49 221 758-2823

E-Mail


Webseite

https://www.bva.bund.de