Jugendwohnheim; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Für Umbau, Modernisierung, Erweiterung, Neubau und Ausstattung eines Jugendwohnheims können Sie eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Sie kann Ihr Vorhaben entweder als anteiligen Zinszuschuss oder als anteiligen einmaligen Zuschuss fördern. 

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:

Besonderheiten für die jeweilige Zuschussform:

Zinszuschuss

Einen Zinszuschuss können Sie zur Verringerung der Kosten für einen Kredit erhalten. Die konkrete Berechnung der Zuschusshöhe erläutert Ihnen gern der zuständige Operative Service bei der Agentur für Arbeit Bochum.

Einmaliger Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses umfasst 35 Prozent und in besonderen Fällen maximal 40 Prozent. Die Förderung ist zeitlich befristet.


Voraussetzungen

Sie können eine Förderung für ein Jugendwohnheim von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn Sie ein Wohnheim für Auszubildende in betrieblicher Berufsausbildung errichten, umbauen oder modernisieren wollen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:


Verfahrensablauf


Fristen

Sie müssen den Antrag auf einen einmaligen Zuschuss bis zum 30.06.2023 gestellt haben.

Wenn Sie einen Zinszuschuss beantragen möchten, brauchen Sie dafür keine Fristen einhalten.

(1 Monat)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Agentur für Arbeit Bochum - Standort Rheine - Operativer Service, Team der Jugendheimförderung

Hausanschrift

Dutumer Str. 5
48431 Rheine

Postanschrift

Dutumer Str. 5
48431 Rheine

Telefon

+49 5971 930700

Fax

+49 5971 930701

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bochum/startseite