Kinderbetreuung; Beantragung einer Kostenübernahme für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege


Beschreibung

In Kindertagesreinrichtungen werden Kinder während des Tages gebildet, erzogen und betreut. Kindertageseinrichtungen richten sich entweder vorwiegend an eine bestimmte Altersgruppe, oder sie bieten eine erweiterte Altersmischung. Einrichtungen, die überwiegend Kinder aus einer Altersgruppe aufnehmen, sind: Kinderkrippen (0-3 Jahre), Kindergärten (3-6 Jahre) und Kinderhorte (6-14 Jahre). Altersgemischte Einrichtungen sind beispielsweise Häuser für Kinder, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet (0-14 Jahre). Daneben bestehen Sonderformen, z.B. Tagesstätten in Verbindung mit Schulen und heilpädagogische Tagesstätten der Erziehungshilfe, Tagesheime. 

Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder, bei der individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden können. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.

Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren (bzw. den Elternbeitrag) einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung oder eine Ferienmaßnahme nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.

An die Stelle der Eltern tritt ggf. derjenige Elternteil, mit dem das Kind zusammenlebt.


Voraussetzungen

Ob die Kosten in voller Höhe übernommen oder anteilig bezuschusst werden, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

Eine Übernahme der Kosten ist jedoch immer möglich, wenn Eltern oder Kind:


Verfahrensablauf

Es muss rechtzeitig vor Hilfebeginn ein entsprechender Antrag beim Jugendamt gestellt werden.

Kindertageseinrichtung: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben von der Tageseinrichtung bestätigt werden. Sollten die Kosten übernommen werden, erfolgt die Überweisung des Beitrags auf das Konto der Tageseinrichtung.

Kindertagespflege: Das Jugendamt bewilligt die Förderleistung (Pflegegeld) an die Tagespflegeperson und legt die Höhe der Kostenbeteiligung der Eltern fest. Dieser Elternbeitrag ist von den Eltern an das Jugendamt zu entrichten.


Fristen

Der Antrag ist vor Aufnahme Ihres Kindes in die Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflegestelle, oder der Anmeldung für eine Ferienmaßnahme zu stellen bzw. umgehend sobald die Voraussetzungen für eine Übernahme vorliegen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Sie können Widerspruch einlegen.


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