Arzneimittel; Anzeige der Nutzung, Änderung oder Beendigung einer Standardzulassung


Beschreibung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann bestimmte Arzneimittel von der Pflicht zur Einzelzulassung befreien. Diese Befreiung nenn sich Standardzulassung und wird durch eine vom BMG erlassene Rechtsverordnung erteilt. Voraussetzung dafür ist, dass eine Gefährdung von Mensch und Tier ausgeschlossen werden kann. Dazu müssen die Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erwiesen sein.
Bei Standardzulassungen reicht das Spektrum der arzneilich wirksamen Bestandteile von chemischen Substanzen wie beispielsweise Paracetamol bis zu wirksamen Tees.
Wenn Sie als pharmazeutische Unternehmerin oder Unternehmer eine Standardzulassung nutzen, müssen Sie dies beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch, wenn Sie eine Standardzulassung nicht mehr oder sich anzeigepflichtige Änderungen ergeben.
In einer solchen Anzeige müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Anzeigen bezüglich Arzneimittel Standardzulassungen müssen Sie online vornehmen.


Fristen

Sie müssen eine Änderung, Nutzung oder deren Beendigung im Voraus anzeigen.


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

EUR 100,00 pro Anzeige


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Bei der Standardzulassung handelt es sich um eine Zulassungsfreistellung. Deren Nutzung stellt keinen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt gegenüber dem BfArM dar.  


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Zuständige Stelle(n)

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