Arzneimittel; An- und Abmeldung des Inverkehrbringens


Beschreibung

Als pharmazeutische Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie zur An- und Abmeldung von Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet.

Das Verfahren ist auch unter der Bezeichnung "Sunset Clause" bekannt.
Auch wenn Sie ein Arzneimittel nicht mehr produzieren, müssen Sie dies melden.
Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit, wenn


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

An- und Abmeldungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verlaufen online.


Fristen

Abmeldung:


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Kosten

EUR 100,00 pro An- oder Abmeldung


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

"Sunset Clause" ist ein reines Mitteilungsverfahren, daher gibt es keine Rechtsbehelfe.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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53175 Bonn

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Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

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Fax

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Webseite

https://www.bfarm.de