Steuerlicher Beauftragter für Luftverkehrsunternehmen; Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit


Beschreibung

Als steuerlicher Beauftragter vertreten Sie ein Luftverkehrsunternehmen bei der Erfüllung seiner steuerlichen Rechte und Pflichten nach dem Luftverkehrsteuergesetz. Sie haben als steuerlicher Beauftragter die Pflichten des Luftverkehrsunternehmens als eigene zu erfüllen. Dabei haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vertretene. Sie sind zusammen mit dem von Ihnen vertretenen Luftverkehrsunternehmen Gesamtschuldner der Luftverkehrsteuer.

Sie können als steuerlicher Beauftragter für mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein. Zur Sicherstellung des Steueraufkommens müssen Sie dem Hauptzollamt Änderungen Ihrer Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich schriftlich anzeigen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter beantragen möchten:


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

keine


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


Webseite

http://www.zoll.de