Aufruf zur Großviehmeldung 2023
Für die Anrechnung der nachweislich gehaltenen Großviehstückzahlen im Jahr 2023 werden Angaben über die Tierart, das Alter bzw. das Gewicht von der durchschnittlich gehaltenen Viehzahl benötigt.
Der Nachweis der verbrauchten Wassermengen durch die Großviehhaltung obliegt dem Gebührenpflichtigen.
Eine Anrechnung der gehaltenen Großviehstückzahlen auf die Einleitungsgebühr des Jahres 2023 kann nur bei Rückgabe des unterschriebenen Vordruckes bis zum 30.12.2023 erfolgen.
Nicht rechtzeitig eingereichte Unterlagen können bei der Endabrechnung 2023 nicht
berücksichtigt werden!
Für Rückfragen wenden Sie sich an Frau Weigand (Tel.:09207/981-26).
Hinweis: Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die abgegebenen Angaben zu überprüfen.