Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen im ländlichen Raum haben immer auch viel mit gelebter Tradition zu tun und sind grundsätzlich begrüßenswert. Trotzdem müssen bei öffentlichen Veranstaltungen verschiedene rechtliche Vorgaben beachtet und Genehmigungen eingeholt werden.
Diese Informationen soll es Ihnen erleichtern, den Überblick zu behalten und nichts Wichtiges zu vergessen.
Was ist eine öffentliche Veranstaltung?
Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn die Besucher nicht auf einen bestimmten, individuell feststehenden Personenkreis beschränkt sind. Solche Veranstaltungen, z.B. Volksfeste, Rockfestivals, LAN-Partys, Public-Viewing müssen bei der örtlichen Gemeinde mindestens 14 Tage vorher angemeldet werden.
Werden mehr als 1000 Besucher erwartet, ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Bei motorsportlichen Veranstaltungen ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Werden Speisen und Getränke ausgegeben?
Das Lebensmittelrecht, vor allem die Hygiene-Vorschriften beim Umgang mit Lebensmitteln, sind bei nahezu allen Veranstaltungen mit Speisen und Getränken – vom großen Bierzelt bis zum Grillfest in der Nachbarschaft – zu beachten.
Werden alkoholische Getränke ausgegeben?
Nur wenn alkoholische Getränke mit Gewinnerzielungs-Absicht abgegeben werden, ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich, die bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden muss.
Soll ein Zelt mit mehr als 75 m² aufgestellt werden?
Das kurzzeitige Aufstellen von Festzelten mit mehr als 75 m² Grundfläche als sogenannte "Fliegende Bauten" ist nach Bayerischer Bauordnung anzeigepflichtig.
Findet in Räumen eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern statt?
Hier gilt die sogenannte Versammlungsstätten-Verordnung. Wegen der steigenden Risiken bei größerer Personenanzahl besteht für Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern immer die Verpflichtung, diese rechtzeitig, aber mindestens 4 Wochen vorher, beim Bauamt des Landratsamtes anzuzeigen (§ 47 Versammlungsstätten-Verordnung).
Bei solchen Veranstaltungen ist vor allem – und schon im eigenen Interesse - der Brand- und Personenschutz zu beachten. Gefahren müssen durch geeignete Maßnahmen bestmöglich minimiert werden. Bei Unsicherheiten sollte mit den Fachleuten der örtlichen Feuerwehr Kontakt aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie unsere Downloads und weiterführenden Links, dort erhalten Sie detaillierte Informationen.
Gemeinde Königsfeld:
Plakatierungsverordnung
Gemeinde Stadelhofen:
Plakatierungsverordnung
Gemeinde Wattendorf:
Plakatierungsverordnung
Landratsamt Bamberg:
„Feste feiern? Aber richtig!“ - Informationen für Veranstalter von Straßen- und Vereinsfesten
https://www.landkreis-bamberg.de/media/custom/1633_2383_1.PDF?1391154155
Landratsamt Bamberg:
Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung nach §47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
https://www.landkreis-bamberg.de/media/custom/1633_3959_1.PDF?1559722208
Landratsamt Bamberg, Lebensmittelüberwachung:
Merkblatt für Gestattungen und erlaubnisfreie Gastronomiebetriebe über die beim Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus besonderem Anlass zu beachtenden Vorschriften
https://www.landkreis-bamberg.de/media/custom/1633_1128_1.PDF?1654152740
Landratsamt Bamberg, Lebensmittelüberwachung:
Merkblatt Wasser aus Schlauchleitungen
https://www.landkreis-bamberg.de/media/custom/1633_1126_1.PDF?1366354840
Bayerische Staatsregierung (Staatskanzlei):
„Leitfaden für Vereinsfeiern“
https://www.bayern.de/buergerservice/vereinsfeiern/
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV Bayern):
„Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln“ (für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
https://www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/hygiene/index.htm
Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V. (LBE):
GEMA-Gratisticket
https://www.ehrenamt.bayern.de/service/aktuelles/nachrichten/neue/54368/index.php