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Umsatzsteuerheft; Beantragung


Beschreibung

Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen.


Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung

Verfahrensablauf

Sie müssen das Umsatzsteuerheft bei dem zuständigen Finanzamt beantragen.


Fristen

Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
    • Reisegewerbekarte, falls vorhanden 


Kosten

Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

nicht angegeben


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Bamberg

Hausanschrift

Martin-Luther-Str. 1
96050 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 84-0

Webseite

http://www.finanzamt-bamberg.de