Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel
Beschreibung
An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.
Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.
Voraussetzungen
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Fristen
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Kosten
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Zuständige Stelle(n)
Deutsche Börse AG
Hausanschrift
-60485 Frankfurt am Main
Postanschrift
-60485 Frankfurt am Main

