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Strahlenschutzregister; Beantragung der persönlichen Kennnummer


Beschreibung

Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere

  • beruflich exponierte Personen
  • Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen

Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • akademischer Grad (optional)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Voraussetzungen

Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:

  • Strahlenschutzverantwortliche
  • Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG
  • Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG oder
  • Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt sind.

Verfahrensablauf

Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:

  • Registrieren Sie sich beim SSR-Portal des Bundesamtes für Strahlenschutz.
  • Nach der Registrierung werden Ihnen Ihre Zugangsdaten für das BfS-Portal an Ihre persönliche E-Mail-Adresse geschickt.
  • Rufen Sie das SSRPortal auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
  • Wählen Sie den Bereich "Dateneingabe" an und tragen Sie dort die Informationen der Personen ein, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen wollen. Das ist möglich, indem
    • Sie die Daten eintippen oder
    • die Daten per CSV- oder TXT-Datei einfügen.
  • Klicken Sie auf "Generieren".
  • Sie finden die neu erzeugte(n) SSR-Nummer(n) sowie die zugehörigen Daten nun im Bereich "Datenausgabe".
  • Markieren Sie alle Datensätze, die Sie herunterladen möchten, mit einem Häkchen. Klicken Sie anschließend auf "ZipDatei herunterladen".
  • In der Zip-Datei finden Sie
    • eine Liste der ausgewählten SSR-Nummern als CSV-Datei.
    • für jeden Beschäftigen ein Zertifikat. Sie müssen die Zertifikate den Beschäftigten unverzüglich aushändigen (ausgedruckt oder als PDF-Datei). Die Beschäftigten müssen ihre Zertifikate aufbewahren.

Fristen

Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.


Bearbeitungsdauer

Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf möglich.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Strahlenschutz

Hausanschrift

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Postanschrift

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Telefon

+49 30 18333-0

Fax

+49 30 18333-1885

E-Mail


Webseite

https://www.bfs.de