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Krankheitserreger; Anzeige von Tätigkeiten


Beschreibung

Wer Tätigkeiten mit Krankheitserregern erstmalig aufnehmen will, hat dies der zuständigen Regierung mindestens 30 Tage vor Aufnahme anzuzeigen.

Eine Tätigkeit mit Krankheitserregern ist die Verbringung von Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland, die Ausführung, Aufbewahrung, Abgabe oder das Arbeiten mit ihnen.


Voraussetzungen

Die Anzeige muss enthalten:

  • eine beglaubigte Abschrift der Erlaubnis (soweit die Erlaubnis nicht von der Regierung ausgestellt wurde, gegenüber der diese Anzeige erfolgt) oder Angaben zur Erlaubnisfreiheit,
  • Angaben zu Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeiten sowie Entsorgungsmaßnahmen,
  • Angaben zur Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen.

Soweit die Angaben in einem anderen durch Bundesrecht geregelten Verfahren bereits gemacht wurden, kann auf die dort vorgelegten Unterlagen Bezug genommen werden.


Verfahrensablauf

Die Anzeige erfolgt über das Online-Verfahren bei der für den Betriebssitz zuständigen Regierung. Sollten Sie die Anzeige papiergebunden übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Regierung.


Fristen

Sie müssen die Aufnahme der Tätigkeit mindestens 30 Tage vor dem geplanten Termin anzeigen.


Erforderliche Unterlagen

  • Lageskizze der Räume
  • Beglaubigte Kopie der Erlaubnis (sofern die Erlaubnis nicht bei dieser Regierung ausgestellt wurde) oder Angaben zur Erlaubnisfreiheit

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken)


Kosten

Unter Berücksichtigung des entstandenen sachlichen und zeitlichen Verwaltungsaufwands und der Bedeutung der Angelegenheit wird für den Antragsteller eine Verwaltungsgebühr erhoben (Kostengesetz - KG). Die Kosten bewegen sich je nach Einzelfall in der Regel in einem Rahmen von 5,00 € bis 160,00 €; diese Angabe dient zur Orientierung.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de