Auslandsaufenthalt; Inanspruchnahme von Hilfen im Notfall
Beschreibung
Deutsche Auslandsvertretungen sind in der Regel Botschaften oder Generalkonsulate. Beispielsweise können sie
- Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen,
- Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freundinnen und Freunden zu Hause vermitteln,
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Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen,
- zum Beispiel Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer oder
- in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, eine Überweisung über die Auslandsvertretung,
- Ihnen anwaltliche oder ärztliche Hilfe sowie Dolmetsch- oder Übersetzungsdienste vermitteln,
- Ihnen im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und Ihre Angehörigen unterrichten,
- veranlassen, dass Sie als Angehöriger vom Tod einer oder eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland erfahren, und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute für die Erledigung der Formalitäten vermitteln,
- Ihnen bei Vermisstenfällen helfen, zum Beispiel indem sie die Polizei vor Ort einschalten und Sie in Gesprächen mit örtlichen Behörden unterstützen,
- bei Insolvenz des Reiseveranstalters Hilfestellung leisten,
- in Krisensituationen und bei Evakuierungen unterstützen.
Die deutschen Vertretungen können Ihnen helfen, wenn anderweitige Hilfe nicht möglich ist. Für Sie bestehen in diesem Fall weitreichende Mitwirkungs- und Darlegungspflichten. Es gilt der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Geleistete finanzielle Hilfe stellt eine Sozialleistung dar, die gebührenpflichtig und rückzahlbar ist.
Voraussetzungen
- objektive Notlage, aus der sich die betroffene Person nicht selbst und nicht durch Dritte befreien kann
- deutsche Staatsangehörigkeit der betroffenen Person
Verfahrensablauf
Kontaktieren Sie die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.
- Wenn Sie Ihren Pass verloren haben, müssen Sie die Auslandsvertretung persönlich aufsuchen.
- Bei Notfällen ist es von der Situation abhängig, wie Sie in Kontakt treten.
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Je nach Anliegen und Notsituation ist es möglich, dass
- es ein passendes Formular gibt oder ein formloser Antrag ausreicht,
- die Schriftform erforderlich ist (z.B. unterschriebener Antrag),
- Sie persönlich erscheinen müssen.
Fristen
Es gibt keine Frist, allerdings ist keine Hilfe für die Vergangenheit möglich.
Bearbeitungsdauer
- situationsabhängig, notfalls sofort
- Beispiel: Bei Passverlust dauert die Bearbeitung in der Re-gel einen Werktag.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- bei Passverlust: Verlust- beziehungsweise Diebstahlsanzeige bei der Polizei
Kosten
Konsularische Hilfeleistungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich im Wesentlichen nach dem Aufwand. Mit Stundensätzen in zwei- bis dreistelligen Eurobeträgen ist zu rechnen. Bitte klären Sie mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten ab.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Absatz 1 Konsulargesetz (KonsG)
- §25 Konsulargesetz (KonsG)
- Bundesgebührengesetz (BGebG)
- Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterführende Links
- Liste der Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
- Informationen zur Hilfe für Deutsche in Notfällen auf der Internetsei-te des Auswärtigen Amtes
Zuständige Stelle(n)
Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)

