Berufliche Betreuerin/beruflicher Betreuer; Beantragung der Registrierung
Beschreibung
Wer beruflich Betreuungen führen möchte, muss sich bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registrieren lassen.
Je nachdem, wie lange Sie bereits als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind und welchen Studien- oder Berufsabschluss Sie besitzen, gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf das Registrierungsverfahren und den Sachkundenachweis.
Zuständige Stammbehörde: Betreuungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des beruflichen Betreuers befindet oder errichtet werden soll. Ist ein Sitz des beruflichen Betreuers nicht vorhanden und soll ein solcher auch nicht errichtet werden, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des beruflichen Betreuers.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Registrierung als beruflicher Betreuer sind:
- die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit,
- eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer und
- eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250 000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Die persönliche Eignung wird im Rahmen eines Gesprächs geprüft. Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt durch die Vorlage bestimmter Unterlagen und Erklärungen.
Eine berufliche Betreuerin oder ein beruflicher Betreuer muss in der Lage sein, die betreute Person in allen vom Gericht angeordneten Aufgabenbereichen rechtlich zu vertreten. Daher sind umfangreiche Sachkundenachweise auf verschiedenen Gebieten erforderlich:
- Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge
- Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
- Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
Der Nachweis der Sachkunde kann erfolgen durch
- Vorlage eines Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs oder eines anerkannten Sachkundelehrgangs,
- Zeugnisse oder sonstige Leistungsnachweise über nicht anerkannte Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgänge, wenn diese den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ganz oder teilweise belegen (bei einem nur teilweisen Nachweis müssen die Kenntnisse im Übrigen durch Absolvierung eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs oder eines anerkannten Sachkundelehrgangs nachgewiesen werden),
- Nachweis der Befähigung zum Richteramt oder des erfolgreichen Abschlusses eines Studiums der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit oder
- Im Einzelfall: anderweitiger Nachweis, soweit die nachgewiesenen Kenntnisse nach Inhalt und Umfang den Anforderungen eines anerkannten Sachkundelehrgangs entspricht.
Verfahrensablauf
Das Registrierungsverfahren beginnt mit dem Antrag, der bei der örtlich zuständigen Stammbehörde zu stellen ist.
Mit dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen beizubringen.
Eine Erleichterung gilt für Mitarbeiter von anerkannten Betreuungsvereinen. Diese können, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung das Vorliegen der Sachkunde nicht vollständig, aber in wesentlichen Teilen nachweisen können, registriert werden, wenn die Voraussetzungen im Übrigen vorliegen und der Betreuungsverein sicherstellt, dass die Person bis zum vollständigen Nachweis ihrer Sachkunde durch einen Mitarbeiter, der als beruflicher Betreuer registriert ist, bei den von ihr geführten Betreuungen angeleitet und kontrolliert wird. In diesem Fall ist die Sachkunde binnen eines Jahres ab Registrierung vollständig nachzuweisen.
Im Rahmen eines Gesprächs wird die persönliche Eignung überprüft.
Auf Antrag entscheidet die Stammbehörde bereits vor Einleitung des Registrierungsverfahrens durch gesonderten Bescheid, ob und inwieweit der anderweitige Nachweis durch die vorgelegten Unterlagen erbracht werden kann.
Erforderliche Unterlagen
- Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
- Erklärung über Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren
- Erklärung über frühere Registrierungsverfahren
- Sachkundenachweise (soweit diese nicht erlassen sind):
- Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs oder
- Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs oder
- anderweitige Nachweise
- Erklärung zum zeitlichen Umfang und der Organisationsstruktur der Tätigkeit
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Kosten
Für die Registrierung wird eine Gebühr von 200 EUR erhoben.
Weitere Gebühren können anfallen, wenn ein Vorab-Bescheid zur Feststellung der Sachkunde beantragt wird oder ein Registrierungsbescheid widerrufen oder zurück genommen werden muss.
Rechtsgrundlagen
- §§ 23 ff. Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung - BtRegV)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Bamberg
Hausanschrift
Ludwigstr. 2396052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg

