Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Löschung
Beschreibung
Die Eintragung als freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann auf Antrag gelöscht werden (Kündigung der Mitgliedschaft).
Voraussetzungen
Sie sind freiwilliges Mitglied bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.Verfahrensablauf
Sie müssen die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragen.
Mit der Löschung aus der Liste endet die Mitgliedschaft.
Fristen
Anträge auf Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
keineRechtsgrundlagen
- Art. 12 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Hauptsatzung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Zuständige Stelle(n)
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Hausanschrift
Schloßschmidstraße 380639 München
Postanschrift
Schloßschmidstraße 380639 München

