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Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Löschung


Beschreibung

Die Eintragung als freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann auf Antrag gelöscht werden (Kündigung der Mitgliedschaft).


Voraussetzungen

Sie sind freiwilliges Mitglied bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragen. 

Mit der Löschung aus der Liste endet die Mitgliedschaft.


Fristen

Anträge auf Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.


Erforderliche Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)

    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Hausanschrift

Schloßschmidstraße 3
80639 München

Postanschrift

Schloßschmidstraße 3
80639 München

Telefon

+49 89 419434-0

Fax

+49 89 419434-20

E-Mail


Webseite

http://www.bayika.de