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Schulden; Beratung


Beschreibung

Die Schuldnerberatung versteht sich als ganzheitliche persönliche Hilfe, sie kann jedoch keine finanzielle Unterstützung zur Tilgung der Schulden leisten. Gemäß den wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen der Betroffenen wird gemeinsam ein individueller Lösungsansatz gesucht. Schuldnerberatung hat die Zielsetzung, Einzelpersonen wieder eine optimistische Perspektive und aktive Lebensplanung zu ermöglichen, die Selbsthilfefähigkeit zu stärken durch Bewusstmachung der Ursachen der Überschuldung. Weitere Hilfen sind Aufstellung eines Wirtschafts- und Tilgungsplans, Verhandeln mit Gläubigern, Unterstützung bei der Umschuldung im Zusammenwirken mit Banken.

Schuldnerberatung wird kostenlos angeboten. Alle Angaben der Ratsuchenden werden streng vertraulich behandelt.

Schuldnerberatung ist eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erledigen diese Aufgabe

  • zum Teil durch eigene kommunale Schuldnerberatungsstellen,
  • in großem Umfang über die Beratungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband).

Auskunft über die in Ihrer näheren Umgebung vorgehaltenen Schuldnerberatungsstellen können Sie bei der zuständigen Sozialhilfeverwaltung (Sozialamt) erhalten. Ein Verzeichnis der Schuldnerberatungsstellen und anerkannten Insolvenzberatungsstellen in Bayern finden Sie unter „Weiterführende Links“.


Voraussetzungen

Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht.

Grundlegende Voraussetzung effektiver Schuldnerberatung ist eine aktive und langfristige Zusammenarbeit zwischen dem oder der Hilfesuchenden und der Beraterin oder dem Berater.

Ratsuchende müssen bereit sein,

  • alle Schulden und alle Einnahmemöglichkeiten offenzulegen,
  • den Empfehlungen des Schuldnerberaters Folge zu leisten sowie Absprachen einzuhalten und
  • notfalls ihre Haushaltsführung zu ändern.

Sofern sie gewillt sind, diese Einschränkungen auf sich zu nehmen, ist eine erfolgversprechende Schuldnerberatung möglich.


Verfahrensablauf

Sie müssen sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Der weitere Verfahrensablauf hängt von der konkreten Situation ab.


Fristen

Ob und gegebenenfalls welche Fristen zu beachten sind, ist von der individuellen Situation abhängig.


Erforderliche Unterlagen

  • Welche Unterlagen erforderlich sind, ist mit der jeweiligen Beratungseinrichtung zu klären. Das sind zum Beispiel:

    • Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
    • Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
    • Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
    • Bescheide
    • Lohnsteuerbescheinigung
    • Mahnungen und aktuelle Forderungsaufstellungen
    • Pfändungsbeschlüsse
    • Wohnungskündigung, Zwangsräumung
    • Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
    • Antrag auf Mietschuldenübernahme
    • Antrag auf Kontopfändungsschutz
    • Nachweis anhängiger Strafverfahren


Kosten

Die Beratung ist kostenfrei.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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