Soziale Entschädigung für Geschädigte, Witwen und Witwer; Beantragung einer Abfindung
Beschreibung
Geschädigte und Witwen oder Witwer können ihren Anspruch auf die monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) kapitalisieren lassen. Die Abfindung für Geschädigte erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der MEZ. Die Abfindung für Witwen und Witwer beträgt einmalig 137.337 EUR und ab 01.07.2026 einmalig 143.160 EUR.
Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die MEZ für die Dauer von fünf Jahren bzw. dauerhaft abgegolten. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen.
Voraussetzungen
Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden.
Verfahrensablauf
Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.
Formulare
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Zuständige Stelle(n)
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hausanschrift
Kreuz 2595445 Bayreuth
Postanschrift
95440 Bayreuth

