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Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung


Beschreibung

Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:

  • Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgewickelt:
    • für Bayern ohne den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Süd
    • für den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Ost
       
  • Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.

Fristen

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Zivilprozess; Klage vor dem zuständigen Landgericht


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld - Einwohnermeldeamt, Mitteilungsblatt, Allg. Verwaltung

Hausanschrift

Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

Postanschrift

Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

Telefon

+49 9207 981-113

Fax

+49 9207 981-23