Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung
Beschreibung
Die deutsche Sprache ist die wichtigste Grundlage, um sich sozial, gesellschaftlich und beruflich zu integrieren. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und schulpflichtige Kinder und jugendliche Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe, die wegen erheblicher Sprachdefizite die Voraussetzungen für den Besuch einer Deutschförderklasse/eines Deutschförderkurses oder einer Übergangsklasse (aktuell: einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS) erfüllen, können daher zusätzlich eine außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung erhalten. Sie ergänzt die bereits bestehenden staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Sprachfördermaßnahmen, wenn ein weiterer Bedarf an Deutschförderung notwendig ist und von der Schule bestätigt wird.
Zweck
Ziel der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Menschen mit Migrationshintergrund sowie junger Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.
Gegenstand
Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen wird außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung gewährt.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist die unterrichtende Lehrkraft.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Pro-Kopf-Pauschale (Individualbeihilfe) gewährt und beträgt je Gruppe 15 Euro je Zeitstunde und erhöht sich ab dem siebten Teilnehmenden um 1,50 Euro je Teilnehmenden und Zeitstunde.
Die Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.
Voraussetzungen
- Der Schüler bzw. die Schülerin hat einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Bayern oder ist eine Asylbewerberin bzw. ein Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive.
- Es wird eine an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der ersten und der zehnten Jahrgangsstufe eine Deutschförderklasse, ein Deutschförderkurs, eine Übergangsklasse (aktuell: eine Deutschklasse oder eine Maßnahme aus DeutschPLUS) besucht (bzw. die Voraussetzungen zum Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS werden erfüllt).
- Es besteht ein über die schulische Förderung hinausgehender Bedarf an Deutschförderung (Bestätigung durch die Schule erforderlich).
Verfahrensablauf
Antragstellung
Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu stellen. Dieser ist rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums zu stellen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken.
Fristen
keineErforderliche Unterlagen
- Bestätigung der Schule
(Bestätigung des über die schulische Förderung hinausgehenden Bedarfs an Deutschförderung)
- Kopie des Passes des Kindes und der Aufenthaltserlaubnis
(nur wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat; bei EU-Bürgern nur Passkopie)
- Kopie von Pass/Personalausweis des nichtdeutschsprachigen Elternteils
(nur wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist)
- Kopie des Vertriebenenausweises/Bescheinigung nach § 15 BVFG
(nur wenn das Kind Spätaussiedler oder Abkömmling eines Spätaussiedlers ist)
Formulare
- Förderung außerschulische Hausaufgabenhilfe (BIR) - Einwilligung Erziehungsberechtigte
- Förderung außerschulische Hausaufgabenhilfe (BIR III) - Auszahlungsantrag
- Förderung außerschulische Hausaufgabenhilfe (BIR III) - Verwendungsnachweis
- Förderung außerschulische Hausaufgabenhilfe (BIR) - Antrag
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
- Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung
- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 2791522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 0691511 Ansbach

