Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung


Beschreibung

Zweck

Ziel der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Menschen mit Migrationsgeschichte sowie junger Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.

Gegenstand

Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen wird außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung gewährt.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist die unterrichtende Lehrkraft.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig ist die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung. Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (zu 60 Minuten) wöchentlich pro Teilnehmenden. Die Förderung erfolgt je Teilnehmenden für maximal vier Jahre an bayerischen Schulen im Sinne der Nr. 4.4.2. Die Förderung beträgt je Gruppe 15 Euro je Zeitstunde und erhöht sich ab dem siebten Teilnehmenden um 1,50 Euro je Teilnehmenden und Stunde.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung in Form von Individualhilfen gewährt (Pro-Kopf-Pauschalen). Die Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.


Voraussetzungen

  • Der Schüler bzw. die Schülerin hat einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Bayern oder ist eine Asylbewerberin bzw. ein Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive.
  • Es wird eine an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der ersten und der zehnten Jahrgangsstufe eine Deutschförderklasse, ein Deutschförderkurs, eine Übergangsklasse (aktuell: eine Deutschklasse oder eine Maßnahme aus DeutschPLUS) besucht (bzw. die Voraussetzungen zum Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS werden erfüllt).
  • Es besteht ein über die schulische Förderung hinausgehender Bedarf an Deutschförderung (Bestätigung durch die Schule erforderlich).

Verfahrensablauf

Antragstellung

Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu stellen. Dieser ist rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums zu stellen.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken.


Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Bestätigung der Schule: (Bestätigung des über die schulische Förderung hinausgehenden Bedarfs an Deutschförderung)
    • Kopie des Passes des Kindes und der Aufenthaltserlaubnis: (nur wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat; bei EU-Bürgern nur Passkopie)
    • Kopie von Pass/Personalausweis des nichtdeutschsprachigen Elternteils: (nur wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist)
    • Kopie des Vertriebenenausweises/Bescheinigung nach § 15 BVFG: (nur wenn das Kind Spätaussiedler oder Abkömmling eines Spätaussiedlers ist)


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de