Container; Beantragung der Zulassung
Beschreibung
Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.
Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.
Voraussetzungen
Für die Container muss durch ein Gutachten nachgewiesen werden, dass diese verkehrssicher sind.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.Erforderliche Unterlagen
- Gutachten zur Verkehrssicherheit
- Fotos vom Container
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung. Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 250 Euro je Container.Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Schwaben
Hausanschrift
Fronhof 1086152 Augsburg
Postanschrift
86145 Augsburg

