Weinrecht; Beantragung einer Versuchserlaubnis
Beschreibung
Um den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt nicht zu hemmen, können spezielle önologische Verfahren bei allen Erzeugnissen oder Getränken aus Weintrauben im Rahmen eines Versuchs erprobt werden.
Dabei sind Beschränkungen und Überwachungsmaßnahmen notwendig, um zu verhindern, dass sie missbräuchlich ausgenutzt werden.
Beim positiven Ausgang des Versuches kann das Erzeugnis für den Verkehr freigegeben werden. Zuständige Behörden:
- Die Regierungen sind für Versuchserlaubnisse gemäß § 3 WeinÜV, sofern von Vorschriften abgewichen wird, die vorrangig dem Gesundheits- und Täuschungsschutz dienen, zuständig.
- Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ist für alle sonstigen Versuchserlaubnisse zuständig.
Voraussetzungen
Die Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschrittes muss im Vordergrund stehen und auf den Einzelfall beschränkt bleiben. Die Behandlungsstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein.Verfahrensablauf
Die Versuchserlaubnis ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzuholen.Fristen
Die Erlaubnis ist vor dem Beginn des Versuches einzuholen.Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Je nach Weinmenge und Bedeutung des Versuches von 25 bis 250 EUR.
Hinzu kommen die Auslagen für gegebenenfalls erforderliche Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Rechtsgrundlagen
- § 3 Wein-Überwachungsverordnung
- § 31 Abs. 3 Nr. 3 Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (BayWeinRAV)
- Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 10 Kostengesetz (KG)
- Tarif-Nr. 7.IX.11/14.1 Kostenverzeichnis (KVz)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Anfechtungsklage
Zuständige Stelle(n)
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Hausanschrift
An der Steige 1597209 Veitshöchheim
Postanschrift
Postfach 114097205 Veitshöchheim

