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Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Wer wird gefördert?

  • Kommunen und kommunale Zweckverbände
  • Wasser- und Bodenverbände
  • Landschaftspflegeverbände

Was wird gefördert?

Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Ausbauvorhaben zur Erstellung oder Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Hochwasserschutz (z.B. Hochwasserschutzkonzepte, Überschwemmungsgebietsermittlung)
  • Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern beziehungsweise ihrer Auen sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Gewässerökologie / Gewässerentwicklung (z.B. Gewässerentwicklungskonzepte)
  • Gewässerunterhaltungsvorhaben
  • Erstellung von Bewässerungskonzepten
  • Erstellung von Sturzflutenkonzepten

Voraussetzungen

Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.


Fristen

Die aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) verlieren ihrer Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2028.

Erforderliche Unterlagen

  • Eine abschließende Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Wasserwirtschaftsamt Kronach

Hausanschrift

Kulmbacher Str. 15
96317 Kronach

Postanschrift

Postfach 11 27
96324 Küps

Telefon

+49 9261 502-0

Fax

+49 9261 502-150

E-Mail


Webseite

http://www.wwa-kc.bayern.de