Fahrrad; Informationen zur technischen Sicherheit
Beschreibung
Zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung eines Fahrrades gehören - natürlich funktionsfähig - zum Beispiel
- zwei voneinander unabhängige Bremsen für das Vorder- und Hinterrad,
- eine Lichtmaschine (Dynamo) oder Batterie bzw. wieder aufladbarer Energiespeicher (Akku) oder eine Kombination daraus als Energiequelle,
- ein weißer Scheinwerfer und weißer Frontrückstrahler,
bitte beachten Sie: blinkende Schweinwerfer sind unzulässig - ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler der Kategorie "Z", der im Rücklicht integriert sein darf
- seitliche Reflektoren an Vorder- und Hinterrad
- Reflektoren im Pedal und
- eine helltönende Glocke.
Die genauen technischen Anforderungen entnehmen Sie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Achten Sie schon zu Ihrem eigenen Schutz vor jedem Fahrtantritt auf den technischen Zustand Ihres Fahrrades.
Und für jede Fahrt gilt selbstverständlich: Nur mit Helm!
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Hausanschrift
Franz-Josef-Strauß-Ring 480539 München
Postanschrift
Postfach 22 12 5380502 München

