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Fahrrad; Informationen zur technischen Sicherheit


Beschreibung

Zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung eines Fahrrades gehören - natürlich funktionsfähig - zum Beispiel

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen für das Vorder- und Hinterrad,
  • eine Lichtmaschine (Dynamo) oder Batterie bzw. wieder aufladbarer Energiespeicher (Akku) oder eine Kombination daraus als Energiequelle, 
  • ein weißer Scheinwerfer und weißer Frontrückstrahler,
    bitte beachten Sie: blinkende Schweinwerfer sind unzulässig
  • ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler der Kategorie "Z", der im Rücklicht integriert sein darf
  • seitliche Reflektoren an Vorder- und Hinterrad
  • Reflektoren im Pedal und
  • eine helltönende Glocke.

Die genauen technischen Anforderungen entnehmen Sie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Achten Sie schon zu Ihrem eigenen Schutz vor jedem Fahrtantritt auf den technischen Zustand Ihres Fahrrades.

Und für jede Fahrt gilt selbstverständlich: Nur mit Helm!


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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80539 München

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80502 München

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