Plötzlicher Wildunfall – was tun?
Im Bereich von Waldgebieten und am Waldrand ist also, vor allem zur Dämmerungszeit, Vorsicht geboten. Wie man sich im Fall des Falles zu verhalten hat ist jedoch noch zu großen Teilen der Bevölkerung unklar.
Kurz nach dem Geschehen ist es wichtig die Ruhe zu bewahren, seine Warnblinkanlage einzuschalten, die Warnweste anzulegen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern. Bei dem Unfall verletzte Tiere müssen in jedem Fall liegen gelassen werden, da diese zum Teil aggressiv reagieren können. Erliegt es jedoch sofort an seinen Verletzungen sollte es, soweit möglich, von der Straße entfernt werden, um Folgeunfälle zu vermeiden. Falls vorhanden erfolgt dieser Schritt mit geeigneten Schutzhandschuhen. Aufgrund des daraus entstehenden Tatbestandes der Wilderei ist die Mitnahme des toten Tieres strengstens untersagt. Hat sich das Tier nach Unfallgeschehen vom Unfallort entfernt, so ist dieser über einen der folgenden Wege der Polizei zu ermitteln.
· Tageskilometeranzahl am Tachometer auf 0 stellen, zur nächsten Ortschaft fahren und dort der Polizei die Ortschaft melden aus der man gekommen ist
· Auf dem Navigationsgerät „SOS Notfalleinrichtung“ oder „Hilfe“ klicken und die angezeigten Koordinaten der Polizei übermitteln
· Bei einem GPS- Handy auf „Kompass“ gehen, die Koordinaten ablesen und der Polizei mitteilen
In jedem Fall ist das Geschehen zeitnah der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter zu melden.
Auch das richtige Verhalten vor, beziehungsweiße während, dem Unfall ist zu beachten. Sobald der Fahrer ein sich der Fahrbahn näherndes Tier sieht, hat dieser sofort die Geschwindigkeit zu verringern, das Fernlicht auszuschalten und eventuell zu hupen. Doch auch bei vermiedener Kollision ist weiterhin Vorsicht geboten, da stets mit weiteren Tieren zu rechnen ist. Ist ein Zusammenstoß dennoch unvermeidbar gilt: keinesfalls ausweichen sondern abbremsen und Lenkrad festhalten.
Gute und sichere Fahrt wünscht das Landratsamt Bamberg.