Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Stadelhofen

14. Dezember 2023: Der Gemeinderat Stadelhofen hat die Weichen gestellt! Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Stadelhofen startet im Januar 2024

Ab Januar 2024 wird die „Kommunale Verkehrsüberwachung“ des Marktes Zapfendorf mit der Geschwindigkeitsüberwachung im gesamten Bereich der Gemeinde Stadelhofen beginnen. Geplant ist, dass die Messstellen ca. sechs Stunden monatlich in der Gemeinde Stadelhofen aufgebaut werden, um in allen Gemeindeteilen innerorts die Einhaltung der festgesetzten Geschwindigkeiten zu überwachen. 

Viele Bürger und Bürgerinnen wandten sich hilfesuchend an die 1. Bürgermeister und GemeinderätInnen, weil viele Fahrzeuge auf den Ortsdurchfahrten und Hauptstraßen mit stark erhöhter Geschwindigkeit fuhren und damit Leib und Leben der schwächeren Verkehrsteilnehmer gefährdeten.

Der Gemeinderat hat deshalb in den vergangenen Jahren viel unternommen, um auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsfestsetzungen hinzuwirken. Es wurde ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät auf VG-Ebene angeschafft, was regelmäßig in der gesamten VG eingesetzt wurde. Die Gemeinde Stadelhofen hat dann in den Jahren 2021/22 stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte an den Ortseingängen aller Gemeindeteile installiert. Die Auswertungen ergaben, dass teilweise erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen waren.

Ende 2022 wurde mit dem Markt Zapfendorf Kontakt aufgenommen, ob dort noch Kapazitäten für die Kommunale Verkehrsüberwachung vorhanden sind. Im April 2023 wurden durch den Dienstleister des Zweckverbandes, die Fa. gGKVS, Testmessstellen eingerichtet, die unter „Echtbedingungen“ funktionierten und dabei teilweise schockierende Verkehrsüberschreitungen festgestellt wurden. Nachfolgend finden Sie eine grobe Übersicht.

Die ausführlichen Erkenntnisse aus den Testmessungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Stadelhofen unter https://www.stadelhofen-oberfranken.de/rathaus-politik/kommunale-verkehrsueberwachung/ 

 In der Verantwortung für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, im Besonderen SchülerInnen und SeniorInnen und Radfahrer) hat der Gemeinderat deshalb am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, den Markt Zapfendorf mit der Durchführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung zu beauftragen. Der Gemeinderat war sich dabei im Klaren, dass auch Einheimische bei der hohen Anzahl von Verwarnungen und Bußgeldern dabei sein werden. Der Gemeinderat hofft, dass das Wissen der PKW- und LKW-Fahrer um eine regelmäßige und dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle mit der Festsetzung von Verwarnungen und Bußgeldern zur Einhaltung der festgesetzten Geschwindigkeit führt. 

Aus formalen Gründen musste die Vereinbarung mit dem Markt Zapfendorf und auch mit dem Polizeipräsidium durch die Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld abgeschlossen werden. Die Ausgaben mit rd. 10.000 € jährlich trägt die Gemeinde Stadelhofen. Die Einnahmen aus Verwarnungen und Bußgeldern werden an die Gemeinde Stadelhofen abgeführt.

Die Zweckvereinbarung wurde vom Landratsamt Bamberg als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.11.2023 genehmigt und im Amtsblatt des Landratsamtes vom 29.11.2023 bekanntgemacht (s.u.).

Zur Info:

Für den Fall, dass Sie geblitzt werden und Fragen zur Verwarnung bzw. dem Bußgeldbescheid haben, steht Ihnen der Bereich Kommunale Verkehrsüberwachung des Marktes Zapfendorf zur Verfügung.

Weder die Gemeinde Stadelhofen noch die VG Steinfeld dürfen sich in die an den Markt Zapfendorf übertragenen Aufgabe der Kommunalen Verkehrsüberwachung einmischen.

Vollzug der KommZG und § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV)

Genehmigung der Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld für die Gemeinde Stadelhofen, Landkreis Bamberg,

und dem Markt Zapfendorf, Landkreis Bamberg 

Die zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld für die Gemeinde Stadelhofen und dem Markt Zapfendorf geschlossene Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes vom 22.11.2023 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 21.11.2023, Az. 32-1403, rechtsaufsichtlich genehmigt.

Auf die Veröffentlichung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Bamberg Nr. 11/2023, vom 29.11.2023, Seite 157 – 160 und ihre Genehmigung wird hiermit hingewiesen.

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld

Steinfeld, 15.12.2023

 

Thomas Betz

Gemeinschaftsvorsitzender