Wegfall der Kinderreisepässe zum 01.01.2024

28. November 2023: Das Gesetz zur Modernisierung des Pass- und Ausweis- und des ausländischen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Daher ist es ab 01.01.2024 nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern.

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt oder verlängert werden, behalten noch bis zum Ablauf die entsprechende Gültigkeit. 

Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, benötigen Sie hierfür dann einen Reisepass oder Personalausweis. 

Da die Personalausweise oder Reisepässe nicht direkt im Bürgerbüro erstellt werden, sondern bei der Bundesdruckerei bestellt werden müssen, beachten Sie bitte die entsprechenden Lieferzeiten der Dokumente. Diese betragen bei einem Personalausweis ca. 3-4 Wochen, bei einem Reisepass ca. 3-5 Wochen. 

Aufgrund der Abschaffung des Kinderreisepasses wird von einem erhöhten Aufkommen an Dokumentenbestellungen spätestens ab 2024 ausgegangen, sodass dann möglicherweise auch mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist.

 

Bei Beantragung sind neben dem persönlichen Erscheinen Ihres Kindes folgende Unterlagen erforderlich: 

·         Bisheriger Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass

·         Ein aktuelles Lichtbild (Größe 35x45mm) nach der neuesten Lichtbildanforderung (biometrisch)

·         Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter/ggf. Vollmacht

·         Geburtsurkunde

 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.